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   OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 MN 259/22   

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OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 MN 259/22 (https://dejure.org/2022,12953)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.06.2022 - 14 MN 259/22 (https://dejure.org/2022,12953)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - 14 MN 259/22 (https://dejure.org/2022,12953)
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    Maskenpflicht im Personennahverkehr - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 14 MN 217/22

    FFP-2; Maskenpflicht; Verkehrsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 MN 259/22
    Der Senat hat sich bereits in seinem Beschluss vom 13. April 2022 (- 14 MN 217/22 -, juris) mit der Vorgängerfassung des § 12 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung befasst und diese unbeanstandet gelassen.

    b) Der Antragsteller wiederholt zur Begründung seines Normenkontrolleilantrages in weiten Teilen die Einwände, die er bereits im Verfahren 14 MN 217/22 vorgebracht hat.

    Im Vergleich zu dem Zeitpunkt der Entscheidung des Senats vom 13. April 2022 im Verfahren 14 MN 217/22 liege die 7-Tage-Inzidenz nunmehr bei nur noch 412, 7 und falle stetig.

    Das steht für den Senat bezogen auf die - von dem Antragsteller beanstandete - Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus in Verkehrsmitteln des Personennahverkehrs außer Frage (vgl. im Einzelnen Senatsbeschl. v. 13.4.2022 - 14 MN 217/22 -, juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2022 - 14 MN 171/22

    Corona; Diskotheken; Maskenpflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 MN 259/22
    Anders als in dem vom Antragsteller herangezogenen Verfahren 14 MN 171/22 (Maskenpflicht in Diskotheken) ist § 12 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung einer solchen rechtskonformen Auslegung zugänglich.

    Auch in dem Verfahren 14 MN 171/22 hatte der Senat die Möglichkeit einer rechtskonformen Auslegung der Regelung geprüft, sich dazu aus den in seinem Beschluss vom 11. März 2022 (veröffentlicht in juris) im Einzelnen dargelegten Gründen, die hier nicht vorliegen, aber nicht in der Lage gesehen.

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 MN 259/22
    Das muss insbesondere dann gelten, wenn die angegriffene Norm erhebliche Grundrechtseingriffe bewirkt, sodass sich das Normenkontrolleilverfahren (ausnahmsweise) als zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten erweist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 MN 259/22
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in der Hauptsache grundsätzlich der doppelte Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 21.2.2022 - 14 MN 154/22 -, juris Rn. 55; vgl. auch bereits NdsOVG, Beschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 - juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2022 - 14 MN 154/22

    Corona-Pandemie; Kindertageseinrichtung; Testpflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 MN 259/22
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in der Hauptsache grundsätzlich der doppelte Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 21.2.2022 - 14 MN 154/22 -, juris Rn. 55; vgl. auch bereits NdsOVG, Beschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 - juris Rn. 29).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 MN 259/22
    Mit Blick auf diese Ziele stellen das Tragen sogen. OP-Masken, die das Übertragungsrisiko vergleichsweise weniger wirksam verhindern, und der Eigenschutz vulnerabler Personen jedenfalls - schon auf der Grundlage des Vorbringens des Antragstellers - keine gleich wirksamen Regelungsalternativen (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 202 ff.) dar.
  • VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 60-VII-21

    Popularklage gegen die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 MN 259/22
    Bei der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus handelt es sich um eine vergleichsweise geringe Einschränkung (so etwa auch für die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske auf Veranstaltungen unter freiem Himmel BayVerfGH, Entsch. v. 7.12.2021 - Vf. 60-VII-21 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 MN 259/22
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG RP, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); SächsOVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); NdsOVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N).
  • OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19

    Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 MN 259/22
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG RP, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); SächsOVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); NdsOVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19

    Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 MN 259/22
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG RP, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); SächsOVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); NdsOVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 13 B 1534/21

    Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Wahllokal ohne Erfolg

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2022 - 1 S 89/22

    Corona-Krise; Zutritt von nicht-immunisierten Personen zu Handels- und

  • OVG Sachsen, 15.10.2021 - 3 B 355/21

    Masken- und Testpflicht für Schüler der Sekundarstufe

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2021 - 11 S 103.21

    SARS-CoV-2-Pandemie - Pflicht zum Tragen medizinischer Masken für Grundschüler -

  • VGH Bayern, 28.10.2021 - 25 NE 21.2579

    Eilantrag gegen Testpflicht von Schülerinnen und Schülern

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2022 - 14 MN 279/22

    Abänderungsantrag; Antragsbefugnis Antragsbefugnis; FFP-2; Maske; Maskenpflicht

    Er ist nicht statthaft, weil der Senat die vorläufige Außervollzugsetzung der seitdem unveränderten Regelung bereits mit Beschluss vom 2. Juni 2022 selben Rubrums abgelehnt hat (14 MN 259/22; veröffentlicht in juris).

    Es ist schon nicht dargelegt oder erkennbar, dass insoweit eine Änderung der Sach- oder Rechtslage vorliegt oder der Antragsteller diese Argumente ohne Verschulden erst nach Abschluss des Verfahrens 14 MN 259/22 vorbringen konnte.

    Allein aus den Umständen, dass weiterer wissenschaftlicher Klärungsbedarf in Bezug auf die Effizienz des Tragens von FFP2-Masken gesehen wird, im Falle einer nicht sachgerechten Handhabung der FFP2-Masken auch unerwünschte Effekte eintreten können und eine "generelle Empfehlung" zum Tragen von FFP2-Masken nicht gegeben wird, folgt insbesondere nicht, dass sich die hier in Rede stehende vergleichsweise geringe Einschränkung (vgl. dazu bereits Senatsbeschl. v. 2.6.2022 - 14 MN 259/22 -, juris Rn. 19 sowie den von dem Kläger zitierten Bericht des Sachverständigenausschusses, Seite 102) nicht mehr als angemessen darstellen könnte.

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2022 - 14 MN 321/22

    Corona; Maske; Maskenpflicht; Verkehrsmittel

    Im Anschluss an diese Entscheidung hat der Senat seine dahingehende Rechtsprechung bestätigt und sie weiter fortgeführt (vgl. Beschl. v. 13.4.2022 - 14 MN 217/22 - Beschl. v. 2.6.2022 - 14 MN 259/22 - Beschl. v. 18.7.2022 - 14 MN 279/22 -, sämtlich in juris).

    Soweit der Antragsteller moniert, es fehle an einer Ausnahmeregelung für die Einnahme von Speisen und Getränken verweist der Senat zunächst auf seinen Beschluss vom 2. Juni 2022 (- 14 MN 259/22 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2023 - 13 B 1010/22

    Maskenpflicht für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr als notwendige

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2. Juni 2022 - 14 MN 259/22 -, juris, Rn. 15, m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. Januar 2022 - 1 S 89/22 -, juris, Rn. 29.

    vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 1. November 2022 - 14 MN 321/22 -, juris, Rn. 55, und Beschluss vom 2. Juni 2022 - 14 MN 259/22 -, juris, Rn. 19.

  • VG Mainz, 17.11.2022 - 1 L 652/22

    Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr aktuell bestätigt

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 2. Juni 2022 (- 14 MN 259/22 -, juris) ausgeführt und jüngst zur aktuellen Rechtslage mit Beschluss vom.
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